Wie funktioniert eine Legitimationsprüfung bei der Bank
Wie funktioniert eine Legitimationsprüfung bei der Bank

Bei der Legitimationsprüfung wird die Identität einer Person überprüft. In der Geschäftswelt oder bei bürokratischen Zwecken spielt das eine große Rolle, denn Unterschriften auf Dokumenten werden mit Hilfe dieser Prüfung auf Echtheit überprüft. Verglichen wird die Unterschrift mit einem sogenannten Legitimationspapier, was zum Beispiel der Personalausweis sein kann.

Welche Daten werden gebraucht?

In Deutschland wird die Legitimation mit Hilfe von jeglichen Ausweisdokumenten sichergestellt. Das erfolgt bei deutschen Staatsbüger:innen meist mittels des Reispasses oder des Personalausweises. Auch wenn nach Deutschland immigriert wurde und keines dieser Dokumente im Besitz der jeweiligen Person ist, haben Personen mit Migrationshintergrund eigene Dokumente als Beweis erhalten, unter anderem eine Aufenthaltsgenehmigung.

Um sicher zu gehen, dass die Dokumente überprüft wurden, werden von Vertragspartnern in der Regel Kopien des Ausweises verlangt. Zusätzlich werden ausgewählte Daten in ihrem Register festgehalten, wie zum Beispiel:

  • Die Nummer des Ausweises
  • Der Name, manchmal auch der Geburtsname, des Ausweisbesitzers
  • Die Wohnanschrift
  • Das Geburtsdatum
  • Die Gültigkeitsdauer des Dokuments
  • Die Ausstellung des Dokuments und welche Behörde für die Ausstellung verantwortlich ist

Erteilung der Vollmacht

Sie möchten einen Deal abschließen, sind aber aus irgendwelchen Gründen verhindert, am Geschäftsabschluss teilzunehmen, so steht Ihnen laut den meisten Verträgen zu, dass Sie jemand anderes die Vollmacht erteilen, in Ihrer Abwesenheit zu unterschreiben. Das ist auch der Grund warum beim Erhalt eines Paktes ein abtrennbarer Abschnitt auf der Paketkarte zu finden ist. Es gibt dem Empfänger die Möglichkeit, einer anderen Person die Vollmacht zu erteilen, das Paket an seiner Stelle entgegenzunehmen.

Eine Vollmacht muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, außer eine dritte Partei ist involviert, dann muss der Vollmachtgeber eine niedergeschriebene Erklärung signieren. Es muss der Name, die Tätigkeiten, die die bevollmächtigte Person durchführen darf, sowie das Geburtsdatum und den Wohnort im Vertrag festgehalten werden. Ratsam ist es auch einen Personalausweis oder anderes Dokument als Kopie beizufügen.

Der Vertrag sowie alle zusätzlichen Dokumente inkl. der beigelegten Ausweise werden vom Vertragspartner überprüft. Entspricht alles den Vorgaben und stimmen die Daten überein, dann kann Ihr Partner ohne Weiteres Geschäfte in Ihrer Abwesenheit schließen.

Beantragung des ersten Ausweisdokuments

Beantragung des ersten Ausweisdokuments

Das erste Dokument, welches als Ausweisdokument verwendet wird, ist die Geburtsurkunde, die das Baby nach seiner Geburt erhält. Sie wird von den Eltern beim Einwohnermeldeamt beantragt und gilt so lange als offizielles Ausweisdokument bzw. Legitimationsnachweis bis ein Reisepass oder eine andere Form von Dokument beantragt wird.

Jedoch kann die Geburtsurkunde bereits für verschiedene Verträge und öffentliche Bescheide benutzt werden. Zum Beispiel für einen Sparvertrag im Namen des Kindes der von den Eltern abgeschlossen wurde. Bei solchen Vertragsabschlüssen muss die Legitimität der Eltern aber immer im Vorhinein überprüft werden. Das gilt für alle rechtlichen Beschlüsse im Namen des Kindes, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

Verlust von Ausweisdokumenten

Wird ein persönliches Ausweisdokument verloren oder gar gestohlen, muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Bei der Beantragung im zuständigen Bürgeramt muss die Legitimität mit Geburts- oder Heiratsurkunde bestätigt werden. Zusätzlich wird der Verlust des Ausweises veröffentlicht, damit er bei Fund wieder zurückgebracht werden kann.

Es wird auch den Behörden gemeldet, damit sie auf möglichen Missbrauch achten können und den Ausweis nach Auffinden wieder an den Besitzer zurückgeben können.

Wann wird eine Legitimationsprüfung verlangt?

Bei wichtigen Vertragsbeschlüssen, also vor allem in der Bank, wird die Identität einer Person mit Hilfe der Legitimationsprüfung bestätigt. Um das nachzuweisen, muss die Person alle Dokumente, die in ihrem Namen ausstellt, wurden oder die sie unterschrieben hat vorlegen, damit die Bankstelle das verifizieren kann.

Bei diesen bankverbundenen Aktivitäten ist eine Legitimationsprüfung erforderlich:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Antragstellung eines Kredits
  • Eröffnung eines Depots
  • Mieten eines Bankschließfaches

Bankkonto: Wird ein Bankkonto eröffnet, wird überprüft, ob es sich bei den Dokumenten um den Kontobesitzer handelt und seine persönlichen Informationen echt sind.

Kredit: Die Beantragung eines Kredits geschieht über die Bankfiliale, bei der sich der Kunde ausweisen muss und in Folge eine Legitimierung stattfindet. Das bestätigt seine Identität und damit kann der Prozess der Datenverarbeitung und in Folge des Krediterhalts weitergeführt werden.

Depots: Da bei dem Antrag eines Wertpapier-Depots mit der Börse gehandelt wird, muss auch in diesem Verfahren die Identität des Kunden nachweisen werden. Vor allem deshalb, weil Beträge auf das Kundenkonto übertragen werden und sichergestellt werden muss, dass kein Identitätsdiebstahl vorliegt.

Schließfach: Um das Verstauen von illegalen Objekten und Gegenständen zu vermeiden ist es unbedingt notwendig, dass der Kunde vor Eröffnung eines Schließfaches seine Identität nachweist.

Gesetzliche Verpflichtungen

Gesetzliche Verpflichtungen

Damit in Deutschland keine Geldwäsche betrieben wird, sagt das Geldwäschergesetz (GwG) dass jeder Kunde einer Legitimationsprüfung unterlaufen muss, bevor er irgendwelche bankverbundenen Verträge abschließt. Um genau zu sein unterliegt die Legitimation dem Grundsatz der Kontenwahrheit (§154 Abgabenordnung). Dieser Grundsatz besagt, es ist strengstens verboten ein Bankkonto oder ähnlich finanziell-verbundene Konten und Verträge unter einem falschen Namen abzuschließen genau wie das Abschließen von Verträgen im Namen einer dritten Person. Sollen Schmuck oder andere wertvolle Objekte verpfändet werden, darf das niemals in einem falschen Namen passieren.

Missbrauch der Identität verhindern

Der Sinn hinter einer Dokumentenkontrolle ist der, dass verhindert werden kann, dass Dokumente fälschlicherweise benutzt werden und dass der Halter der Dokumente auch wirklich der ist, als der er sich ausgibt. Filialbanken und Direktbanken in ganz Deutschland haben daher die Pflicht, alle Dokumente Verträge auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, damit ein Identitätsmissbrauch verhindert werden kann, bevor es ausartet.

Legitimierung per Postident, IDnw Online Ident und Videoident via App

Sie müssen nicht immer vor Ort in Ihrer Bankfiliale sein, um Ihre Legitimität zu überprüfen. Denn das funktioniert mit der neuen Technologie auch online sowie offline. Welche dieses Angebot, Ihre Identität zu überprüfen am besten geeignet ist, hängt von Ihrer Situation sowie dem Antragtypen Ihres Finanzdienstleisters ab. Auch wenn Sie bereits Ihre bevorzugte Art gefunden haben, sollten Sie jedoch auf die Besonderheiten der verschiedenen Optionen achten.

1) Identifikation Ihrer Person vor Ort (Bankfiliale oder bei Berater)

Die gängigste Methode Ihre Identität zu prüfen ist direkt vor Ort. Möchten Sie ein Bankkonto eröffnen oder ein Schließfach für Ihre Wertgegenstände mieten, dann gehen Sie zur Bank und bringen einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass (Achtung, hier brauchen Sie zusätzlich die Meldebescheinigung) mit, damit Ihr Bankberater eine Legitimitätsprüfung durchführen kann. Ein Führerschein alleine reicht nicht, um Ihre Identität nachzuweisen. In Hausbanken wird dieses Verfahren meist immer noch am häufigsten angewendet.

2) Das Postident-Verfahren mit Coupon in Ihrer Post-Filiale

Nicht immer haben Banken Filialen, die man besuchen kann. Vor allem dann, wenn es Onlinebanken sind, wie die DKB oder Comdirect. Dennoch muss die Identität irgendwie nachweisen werden. Deshalb können Sie dank der Deutschen Post AG eine Legitimationsprüfung online durchführen. Auch wenn Ihre gewählte Bank eine Onlinebank ist, müssen Sie zu einer Filiale der Deutschen Post begeben und müssen folgende Dokumente mitbringen:

  • Den Postident-Coupon, den Sie von Ihre von Ihrer Bank bekommen haben
  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsbestätigung)

Sie müssen darauf achten, dass Ihre Dokumente immer noch gültig sind und dass die Adresse dieselbe ist, wie bei der Ausstellung des Passes.

Ist das nicht der Fall und eine der beiden oben genannten Voraussetzungen ist nicht erfüllt (gültiger Pass, gleicher Wohnsitz), dann ist es möglich, dass Ihr Antrag nicht weiterverarbeitet werden kann und Sie von der Bank gebeten werden, eine erneute Legitimationsprüfung durchzuführen, sobald Sie das Problem behoben haben.

Entspricht alles den Voraussetzungen, drucken Sie das Dokument der Bank aus und gehen zu Ihrer nächsten Postfiliale mit allen Unterlagen, die Sie für die Legitimation benötigen (Kreditvertrag, FACTA-Auskunft, …). Der Postbeamte kümmert sich um Ihre Anliegen, scannt die Daten digital, überprüft den Coupon und kontrolliert Ihre Identität mittels Postident.

3) Videoident mit Laptop oder Smartphone

Drei Unternehmen bieten Ihnen die Identitätsprüfung, die Sie ganz einfach und schnell von zuhause aus durchführen können: die Deutsche Pos Identt, IDnow Online Ident und WebID Solutions. Diese Methode erweist sich bei einem Schnellkredit als besonders beliebt.

Sie werden für die Eröffnung Ihres Kontos auf das Portal von PostID geleitet, bei dem Sie alle persönlichen Informationen eingeben. Danach beginnt die Legitimation über IDnow oder WebID durch die Bank oder einen Finanzdienstleister. Sie bekommen einen Link zugesandt und verfolgen die nächsten Schritte.

Wie viel Geld benötigen Sie?
Wir vergleichen Kredite mit einem Zinssatz zwischen 0,68 und 19,99%.

Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)

Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.