Sie kennen möglicherweise die Skalen, die sich auf Elektrogeräten befinden und Sie über die Energieeffizienzklasse informieren. Dasselbe gibt es auch bei Häusern und Immobilien: Die Skala geht von A+ (grün) bis zu H (rot). Dies schätzt, in welche Energieklasse ein Haus eingeordnet wird, wenn die jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter in Kilowattstunden ermittelt werden. Die Energieausweise eines Hauses sind wichtige Faktoren beim Verkauf und Kauf eines Hauses.

Häuser werden ähnlich wie Elektrogeräte in verschiedenen Effizienzklassen angeboten. Die Voraussetzungen für die einzelnen Effizienzklassen werden durch die Energiesparverordnung (EnEV) festgelegt. Diese Verordnung regelt nicht nur die Energieeffizienz von Neubauten, sondern auch die energetische Sanierung von Altbauten.

Dieser Artikel erklärt Ihnen, was es mit der Energieeffizienzklasse bei Häusern auf sich hat und was die jeweilige Kategorie vermittelt. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu den wichtigen Dokumenten und dem Prozess zur Beantragung eines Energieausweises, den Sie für den Hausverkauf benötigen.

Was sind Energieeffizienzklassen bei Häusern?

Jedes Gebäude kann einer Energieeffizienzklasse zugeordnet werden. Die Faktoren, die darüber Auskunft geben, in welche Klasse Ihr Zuhause fällt, sind das Baujahr, die Bauweise und der Zustand des Gebäudes. Wenn Sie sich beim Bau für hochwertige Fenster und eine ausgezeichnete Dämmung entschieden haben, wird das Haus in der Regel einer besseren Effizienzklasse angehören als ein Altbau, der seit längerer Zeit nicht saniert wurde. Wie Sie sicher bereits vermuten, ist der Energieverbrauch bei einer besseren Dämmung deutlich geringer als bei undichten Fenstern und Türen.

Um den Energieverbrauch zu reduzieren, hat Deutschland die Energiesparverordnung (EnEV) eingeführt, die sicherstellen soll, dass die Standardanforderungen von den Bauherren erfüllt werden. Insbesondere bei Wohn- und Bürogebäuden wird auf eine effiziente Energieklasse geachtet.

Die unterschiedlichen Kategorien der Energieeffizienz

Wie bereits erwähnt wurde, geht die Skala bezüglich der Energieeffizienzklassen von A+ (grün) bis H (rot). Die Kategorisierung erfolgt durch die Berechnung des Energieverbrauchs in Kilowattstunden (kWh/(m²a)) plus die Energiekosten pro Jahr ausgerechnet auf die Quadratmeter der Wohnfläche in Euro.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energieagentur und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Konzept entwickelt: das KfW-Effizienzhaus. Dieses dient als Maßstab für die Qualität in Bezug auf die Energieeffizienzklassen. Die Klassen werden wie folgt beschrieben:

A+:

In der besten aller Klassen darf der Energiebedarf nicht über 30 kWh/(m²a) liegen, was bedeutet, dass die Kosten bei weniger als 2 € pro Tag liegen. Nach dem KfW-Standard handelt es sich bei Häusern dieser Energieklasse um sogenannte „Energiesparhaus 40“, die einen Großteil ihres Wärmebedarfs aus internen Wärme- und Passivquellen beziehen können.

A:

Der Energiebedarf variiert zwischen 30 und 50 kWh/(m²a) und beläuft sich auf 2 € pro Tag. Diese Häuser werden als „KfW 55-Haus“ eingestuft und erfüllen damit die minimalen Vorgaben, die 2016 vom EnEV festgelegt wurden.

B:

Häuser der Energieeffizienzklasse B haben einen Energiebedarf von 50 – 75 kWh/(m²a) mit täglichem Kostensatz von 3 €. Dieses Haus wird entweder als „KfW-Energiesparhaus 60“ oder „3-Liter-Haus“ bezeichnet. Die zweite Bezeichnung wird verwendet, wenn der Heizölverbrauch nur bis zu 3 Liter pro Jahr und Quadratmeter beträgt. Ein Gebäude dieser Klasse erfüllt die Vorgaben der EnEV 2014.

C:

Der Energiebedarf liegt zwischen 75 und 100 kWh/(m²a) mit täglichen 4 €. Diese Zuordnung entspricht der Standardklassifizierung, die einem klassischen niedrigen Energiesystem entspricht.

D:

Der Energiebedarf umfasst 100-130 kWh/(m²a) bei einem Kostensatz von 6 €. Obwohl es zu hohem Energiebedarf kommen kann, erfüllt dieser immer noch die Vorgaben des EnEV. Die Häuser dieser Energieeffizienzklasse sind meistens Neubauten, die über eine gute Dämmung sowie eine effiziente Heizung verfügen.

E:

Bei einem Energiebedarf von 130-160 kWh/(m²a) liegen die Kosten im Bereich von 7 € pro Tag. Diese Effizienzklasse besteht hauptsächlich aus Einfamilienhäusern und sanierte Altbauten. Diese Gebäude erfüllen die Mindestanforderungen, die von der EnEV gestellt werden, und auch die der zweiten Wärmeschutzverordnung, die jedoch bereits im Jahr 1982 veröffentlicht wurde.

F:

Der Energiebedarf von 160-200 kWh/(m²a) bei Kosten von täglich 9 € ist häufig bei vollständig sanierten Altbauten anzutreffen, die somit die Anforderungen der EnEV für Bestandsimmobilien erfüllen.

G:

Der Energiebedarf im Bereich der Energieeffizienzklasse G liegt zwischen 200 und 250 kWh/(m²a). Dies entspricht täglichen Kosten von 11 €, die bei sanierten und isolierten Altbauten auftreten können. Es ist wichtig zu beachten, dass, selbst wenn diese Gebäude isoliert sind, die Dämmung nicht mit den modernen Standards vergleichbar ist, da sie den Vorschriften und Vorgaben von 1977 entsprechen und zusätzlich mit einer neuen Heizung ausgestattet wurden.

H:

Dieser Bereich umfasst alles, was über 250 kWh/(m²a) liegt und mehr als 13 € täglich kostet. Hier sind in der Regel Häuser zu finden, vor allem Altbauten, die vollständig unsaniert sind, sowie alte Gebäude, die unter Denkmalschutz fallen und daher nicht umgebaut werden dürfen.

Früher umfasste die Energieeffizienzskala auch noch die Klassen I und J. Diese Klassen gibt es zwar noch, werden jedoch weniger verwendet, da sie für Gebäude gelten, die von jeglichen Sanierungen und Energiesparmaßnahmen ausgenommen sind.

Was Sie bei einem Verkauf wissen sollten (Energieeffizienzklassen und Energieausweis)
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen wollen, dann müssen Sie einen Energieausweis besitzen, der die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes bestätigt. Dieser Ausweis ist beim Verkauf verpflichtend. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Haus vollkommen verkaufen oder nur als Teilverkauf oder Leibrente anbieten. Sie müssen den Ausweis bei Besichtigungen bereit haben und bereits bei der Veröffentlichung einer Anzeige oder der Erstellung eines Exposés zur Verfügung haben.

Vergessen Sie nicht

Wenn Sie Ihren Energieausweis im Zuge eines Hausverkaufs einreichen, sollten Sie beachten, dass es zwei verschiedene Arten von Ausweisen gibt: einen, der sich ausschließlich auf den Energieverbrauch fokussiert, und einen, der sich nach dem Energiebedarf richtet. Der verbrauchsorientierte Ausweis gibt an, wie viel Energie vom Nutzer in den letzten drei Jahren verbraucht wurde. Diese Angaben geben Information über Ihre Energiesparsamkeit bekannt. Wenn die Immobilie in den letzten Jahren wenig oder gar nicht bewohnt wurde, verliert der Ausweis natürlich an Glaubwürdigkeit.

Der bedarfsorientierte Ausweis ist in Bezug auf die Aussagekraft objektiver und besser aufgestellt als der verbrauchsorientierte. Er bewertet die Heizungsanlage im Haus sowie die Bausubstanz und beurteilt sie entsprechend. Im berechneten Wert ist das Verbrauchsverhalten nicht enthalten und erleichtert daher den Vergleich mit anderen Immobilien.

Sie haben die Wahl, welchen Ausweis Sie beantragen möchten. Wenn Sie jedoch eine unsanierte Immobilie mit höchstens vier Wohnungen verkaufen und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sind Sie verpflichtet, über einen bedarfsorientierten Energieausweis zu verfügen.

Inhalt und Beantragung des Energieausweises

Diese Angaben sind unverzichtbar, wenn Sie eine Anzeige über Ihre Immobilie veröffentlichen möchten:

  • Wann wurde die Immobilie gebaut?
  • Über welchen Energieausweis verfügen Sie (bedarfs- oder verbrauchsorientiert)?
  • Welche Energiewerte oder Verbrauchswerte hat die Immobilie?
  • In welche Effizienzklasse wird das Haus eingeordnet?
  • Mit welcher Heizung wird das Haus beheizt?

Ihr Versorgungsunternehmen stellt Ihnen nach Anfrage einen verbraucherorientierten Energieausweis aus. Wenn Sie einen Bedarfsausweis benötigen, wenden Sie sich am besten an einen Architekten, einen Installateur oder einen Ingenieur. Es ist ratsam, dass Ihr gewählter Aussteller auch als Energieberater qualifiziert ist. Die Kosten für die Ausstellung des Ausweises hängen von der ausstellenden Person ab. Daher ist es schwierig, einen Pauschalpreis anzugeben.

Berechnung der Kosten eines energieeffizienten Hauses

Sie können leicht ausrechnen, wie viel oder ob Sie sparen, wenn Sie ein energieeffizientes Haus besitzen oder eines kaufen möchten. Hierbei ist es hilfreich, verschiedene Häuser im Voraus zu vergleichen. Dennoch lässt sich nicht alles auf den Cent genau berechnen, insbesondere bei den Heizkosten kann es schwierig sein, einen exakten Betrag zu ermitteln. Sie können jedoch zur Berechnung den durchschnittlichen Verbrauch für Heizung und Warmwasser verwenden. Mithilfe dieser Formel können Sie Ihren persönlichen Betrag ermitteln.

Wohnfläche (m²) × 1,2 × Verbrauchswert

Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnfläche beträgt 200 m² und Ihr Haus fällt unter die Kategorie D auf der Energieeffizienzskala. Demnach sieht Ihre Rechnung folgendermaßen aus:

200 m² x 1,2 x 115 kWh/(m“a) = 27.600 kWh pro Jahr

Sie können damit erkennen, dass Sie entweder 2.700 l Öl brauchen oder 2.700 m³ Gas. Mit diesen Angaben berechnen Sie nun die Kosten, die auf Sie zukommen und wie diese mit den Energieeffizienzklassen in Verbindung stehen.

Energieeffizienzklassen – Ein Fazit

Egal ob Sie bereits im Besitz eines Hauses sind, ein neues Haus kaufen möchten oder einen Modernisierungskredit in Anspruch nehmen wollen, oder ob Sie sich für eine Umkehrhypothek interessieren. Dann führt kein Weg daran vorbei, einen Energieausweis zu beantragen und sich über die verschiedenen Energieeffizienzklassen zu informieren. Das erlangte Wissen bildet eine Grundlage für bauliche Maßnahmen, die erfüllt werden müssen, und zeigt Ihnen, wie Sie am besten Energie und damit auch Kosten sparen können.

Weitere Informationen zum Thema „Energieeffizienzklassen bei Häusern“ finden Sie auf unserer Webseite, oder Sie können sich persönlich an unsere Fachleute wenden.

*Beachten Sie, dass alle Angaben und Ratschläge lediglich Informationszwecken dienen und keinesfalls einen Austausch und ein Gespräch eines Rechtsrats ersetzen!

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