Festes Einkommen
Festes Einkommen

Voraussetzung Nummer eins, um einen Kredit abschließen zu können, ist über ein festes Einkommen zu verfügen. Aber was wird eigentlich unter dem Begriff „festes Einkommen“ verstanden?

Alles auf einen Blick

  • Der Begriff „Einkommen“ wird im Einkommenssteuergesetz anders definiert als in der Kreditwirtschaft.
  • Zwischen Banken und Kreditkartenunternehmen kann die Definition abweichen, da es keinen einheitlichen Definitionsrahmen gibt.
  • Leistungen der öffentlichen Hand bei einer Kreditvergabe fallen nicht unter festes Einkommen.

Kreditaufnahme – Was zählt zum festen Einkommen?

Erhalten Sie in regelmäßigen Abständen und summenweise dasselbe Gehalt oder Einnahmen aus unselbständigen Tätigkeiten, wird das als festes Einkommen bezeichnet. Der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn ist jener, dass ersteres auf den Monat berechnet wird und letzteres auf Stundenbasis.

Sind Sie bereits Pensionist:in und beziehen Rente oder andere Bezüge wie aus der Rentenversicherung, so zählt auch das zum festen Einkommen, genauso wie Rentenzahlungen, die von der Berufsgenossenschaft ausbezahlt werden.
Vermieten Sie eine Immobilie, erhalten sie Zinszahlungen aus Anleihe, fallen auch diese Einnahmen in die Kategorie „festes Einkommen“.

Nachweis des festen Einkommens

Je nach Verwendung, also Kreditantrag oder Kreditkartenbestellung, unterscheidet sich die Form bzw. das Format des Nachweises.

Bei der Beantragung eines Kredits, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Zum einen wäre der eher klassische Weg, das Vorweisen Ihrer Gehalts- bzw. Lohnabrechnung in Form einer Kopie des Originals. Sind sie bereits pensioniert, so reichen Sie den Rentenbescheid ein. Reichen Sie den Kreditantrag als Selbständige:r ein, verlangen die meisten Banken die letzten zwei oder drei Abrechnungen oder Steuerbescheide.

Im heutigen Zeitalter können Sie problemlos digital und über das Internet Kreditanträge stellen. Anstatt die verlangten Dokumente zu kopieren, scannen Sie diese einfach ein. Aber auch das passiert immer seltener, da Sie der Bank einen einmaligen Zugriff auf Ihr Girokonto gewähren können und sich diese somit einen Überblick über Ihre Finanzen schaffen kann.

Möchten Sie jedoch einen Antrag für eine neue Kreditkarte stellen, ist der Ablauf von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die einen Emittenten geben Ihnen konkrete Angaben, was sie von Ihnen bezüglich Einkommensnachweis verlangen, wohingegen andere überhaupt kein Interesse daran haben. Für letztere reicht es bereits aus, wenn sie lediglich mit Hilfe einer SCHUFA-Anfrage einen Überblick über Ihre finanzielle Lage erhalten.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass es keine einheitlichen Bestimmungen gibt, wenn es um Kreditanfragen und Kreditkartenanträge geht. Es kommt immer auf die Bank und das Kreditunternehmen an, welche Dokumente sie als Beweis des festen Einkommens einfordern und ob sie überhaupt etwas sehen wollen. Das ist bei Kreditanfragen sowie bei Kreditkartenanträgen von Unternehme zu Unternehmen ganz unterschiedlich.

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Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)

Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.