Rentner betrachten Finanzunterlagen auf Laptop

Wenn Sie bereits in Rente sind und das Mindestalter erreicht haben, dürfen Sie den Verdienst, den Sie in der Rente verdienen, behalten, ohne dass sich dies auf Ihr Rentnergehalt auswirkt.

Viele Rentner haben heutzutage beschlossen, auch während Ihrer Pension zu arbeiten oder verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen. Dies hilft ihnen nicht nur, fit zu bleiben, sondern ermöglicht es ihnen auch, ihr bereits erworbenes Wissen an andere weiterzugeben und sich selbst weiterzubilden. Ein weiterer Grund, warum sich viele für das Arbeiten entscheiden, besteht darin, dass sie weiterhin über die Runden kommen möchten. Es gibt jedoch Vorschriften, die Sie als Rentner erfüllen müssen, wenn Sie zusätzliches Geld verdienen wollen.

Regelaltersgrenze als Maßstab für die Abzüge

Sie arbeiten als Rentner, dann bestimmt Ihr Alter, welche Beträge Sie von Ihren Einnahmen abgeben müssen. Sind Sie in den Ruhestand gegangen, nachdem Sie das Mindestalter erreicht haben, gehört Ihnen das ganze Nebeneinkommen ohne jegliche Abzüge. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass von Ihrer Rente etwas abgezogen wird. Die Mindestgrenze des Rentneralters wurde im Jahr 2020 auf 65 Jahre und neun Monate festgelegt und wird bis 2029 schrittweise erhöht. Wenn Sie jedoch frühzeitig in Rente gegangen sind, aus Gründen wie einer langjährigen Versicherung, der Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder der Rente wegen Altersteilzeit, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenze beachten. Diese gilt bis zum Erreichen des Mindestalters für die Rente.

Mit welchen Abzugsbeträgen muss bei der Hinzuverdienstgrenze gerechnet werden?

Der erforderliche Betrag hängt von Ihrem Beschäftigungsverhältnis ab, also davon, ob Sie Teil- oder Vollrente beziehen. Wenn Sie eine Vollrente bekommen und nebenbei in einem Minijob tätig sind, bei dem Sie maximal 450 € dazuverdienen können, dann sind Sie eingeschränkt, was die Hinzuverdienstmöglichkeit betrifft. Jedoch stehen Ihnen als Rentner auch das Weihnachtsgeld, sowie Urlaubsgeld und ausbezahlte Überstunden zu. Dies bedeutet, dass Sie 900 € monatlich ohne Abgaben dazuverdienen können. Wenn Sie diese Beträge auf zwölf Monate hochrechnen, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 6.300 € pro Jahr. Verdienen Sie jedoch mehr, hat dies Auswirkungen auf Ihre Rente, da dann 40 % auf Ihre Rente angerechnet werden. Wenn Sie jedoch Bezieher einer Teilrente sind, dann sind die Berechnungen nicht so extrem und die Beträge, die Sie hinzuverdienen dürfen, werden individuell berechnet.

Steuern und Sozialversicherung

Auch die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe Ihres Verdienstes ab. Wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und die Einkommensgrenze von 450 € monatlich nicht überschritten wird, müssen Sie keine Zusatzzahlung für Steuern tätigen. Überschreiten Sie jedoch diese monatliche Zuverdienstgrenze, dann gelten für Sie die gleichen Steuerregelungen, wie für alle anderen auch. Allerdings hat sich das Gesetz dazu entschieden, Rentnern einen Steuerfreibetrag zu gewährleisten, der auch als Altersauslastung oder Rentenfreibetrag bekannt ist. Das Finanzamt stuft Ihr Einkommen in Klasse 6 ein, wogegen Sie nichts machen können, selbst wenn es die höchste Steuerklasse ist. Klasse 6 umfasst alle Nebeneinnahmen durch Nebentätigkeiten, sowohl für Rentner als auch für „normale“ Arbeiternehmer. Ihre Rentenbezüge werden jedoch vom Finanzamt in keine Steuerklasse mit einbezogen.

Welche Sozialversicherung sich am besten für Sie eignet, ist abhängig von dem Alter, in dem Sie sich als arbeitender Rentner befinden.

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie mit verpflichtenden Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen. Als Rentner haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld, was jedoch damit zusammenhängt, dass Ihr Krankenversicherungsbeitrag niedriger als normalerweise ist. Wenn Sie hingegen die Mindestaltersgrenze noch nicht erreicht haben, dann stellen Sie sich darauf ein, zusätzliche Zahlungen an die Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu tätigen.

Welche Alternativen stehen Ihnen, was das Arbeiten betreibt zur Verfügung

Fragen und Antworten, die häufig gestellt werden:

  • Darf man Rente beziehen und trotzdem Vollzeit arbeiten? – Es gibt keinen Grund dagegen.
  • Welche Verdienstgrenze muss ich als arbeitender Rentner beachten? – Es gibt keine Grenze, an die Sie sich halten müssen. Jedoch ist zu beachten, dass 40 % auf die Rente angerechnet werden, sofern Sie die Freibetragsgrenze vor dem Regelalter übersteigen.
  • Darf man als Rentner in allen Tätigkeiten arbeiten? – Im Grunde genommen, ja. Dennoch gelten Arbeitsbestimmungen, die eingehalten werden müssen. Wenn der Arbeitgeber rentnergerechte Regelungen schafft, wäre das lobenswert. Das bedeutet flexible Arbeitszeiten und dass das Unternehmen Rücksicht auf die Gesundheit nimmt.

Dadurch, dass das Rentnergehalt in Deutschland ziemlich niedrig ausfällt, sind viele Rentner auf zusätzliche Arbeit während Ihrer Rente angewiesen. Wenn Sie jedoch im Besitz einer Immobilie sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rente aufzubessern, ohne zusätzlich zu arbeiten. Der Immobilien-Teilverkauf bringt gewisse Vorteile, darunter die Möglichkeit, in Ihrem vertrauten Heim bleiben zu können und Ihre Rechte wie Eigentumsrecht oder das Gestaltungsrecht zu behalten. Darüber hinaus können Sie Ihr verdientes Geld als Modernisierungskredit einsetzen, um Ihr Zuhause aufzuwerten. Das Teilverkaufsmodell ist nicht dasselbe wie der Hausverkauf auf Rentenbasis oder Leibrente. Bei diesem Modell wird Ihr Haus vollständig verkauft und Sie erhalten steuerpflichtige Teilzahlungen, dabei haben Sie das Recht, im Haus zu bleiben.

Zusammengefasst

Im Großen und Ganzem kann gesagt werden, dass sich die Arbeit als Rentner auszahlt. Trotzdem sollten Sie sich vor Arbeitsantritt über die Mindestaltersgrenze sowie die Freibeträge informieren. Vergessen Sie nicht, auf sich und Ihre Gesundheit zu achten. Wenn Sie eine Immobilie besitzen, können Sie dadurch Ihr Rentenbudget aufbessern.

*Beachten Sie, dass alle Angaben und Ratschläge lediglich Informationszwecken dienen und in keinem Sinne einen Austausch oder ein Gespräch eines Rechtsrats ersetzen!

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