Kosten einer Kreditkarte 2023
Kosten einer Kreditkarte 2023

Der Besitz und die Verwendung einer Kreditkarte sind mit gewissen Kosten verbunden. Doch die Höhe der Kosten wird von vielen Deutschen überschätzt. Man denkt schnell an himmelhohe Schulden und unvorhergesehene Ausgaben, aber das ist oft nicht gerechtfertigt.

Nachfolgend werden die Kosten, die mit der Nutzung einer Kreditkarte einhergehen (können), dargestellt und diskutiert.

Jahresgebühr (Jahrespreis)

Bei fast allen Kreditkarten zahlen Sie eine Jahresgebühr an die Kreditkartengesellschaft. Wie hoch diese Gebühr ist, hängt sehr stark von folgenden Faktoren ab:

  1. dem Ausgabelimit
  2. Extras, wie Versicherungen, Rabatten und Sparprogrammen
  3. den Konditionen, z. B. bei den Transaktionskosten für Bargeldabhebungen, dem Zinssatz (bei Ratenzahlung) oder dem Wechselkursaufschlag bei Zahlungen in Fremdwährung.
  4. Service des Herausgebers und der Kreditkartengesellschaft

Die nachstehende Tabelle gibt Ihnen einen guten Überblick über die Jahresgebühr einer durchschnittlichen Kreditkarte.

Kartentyp Jahresgebühr

Standard-Kreditkarten mit wenigen Extras und einem Ausgabelimit zwischen 2.500 und 5.000 Euro

15 bis 40 Euro pro Jahr

Kreditkarten mit etwas mehr Extras wie Sonderrabatten, einer erweiterten Einkaufsversicherung und einem Ausgabelimit von mindestens 5.000 Euro.

40 bis 80 Euro im Jahr

Kreditkarten im gehobenen Segment mit vielen Extras wie Reiseversicherungen, Stornoversicherungen, Zugang zu VIP-Lounges, exzellenten Konditionen und Service sowie einem Ausgabelimit von 10.000 Euro und mehr

80 bis 700 Euro pro Jahr

Die günstigste Kreditkarte

Die günstigste Kreditkarte

Die billigste Kreditkarte ist die Prepaid- oder Debitkarte. Sie müssen sie erst mit eigenem Geld „aufladen“, bevor Sie damit einkaufen können. Eigentlich ist eine Prepaid-Karte keine echte Kreditkarte, denn es wird kein Kredit gewährt.

Die Jahresgebühr für eine Prepaid-Karte ist im Vergleich zu regulären Kreditkarten sehr viel niedriger (oder sogar Null). Allerdings zahlt der Kunde oft einen kleinen Aufschlag für jedes Aufladen des Guthabens. Wie hoch dieser Aufschlag ist, hängt von der Karte und dem Anbieter ab.

Ausgabelimit

Die meisten Kreditkarten haben ein festes Ausgabelimit. Dies ist der „Kredit“, den Sie für Einkäufe oder Bargeldabhebungen nutzen können.

Einkäufe und andere Transaktionen, die mit einer Kreditkarte getätigt werden, gehen zu Lasten des Ausgabelimits. Über alle Transaktionen wird ein Kontoauszug erstellt, aus dem hervorgeht, was Sie ausgegeben haben und wie hoch der ausstehende Saldo ist. Er gibt auch an, wie lange Sie Zeit haben, den ausstehenden Betrag zurückzuzahlen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten für die Rückzahlung:

Option 1: Rückzahlung innerhalb des festgelegten Zeitraums (in der Regel 21 Tage)

Wenn Sie den ausstehenden Betrag rechtzeitig zurückzahlen (in der Regel innerhalb von 21 Tagen), werden Ihnen keine zusätzlichen Gebühren (Zinsen oder Strafen) berechnet.

Sie können eine Kreditkarte so einrichten, dass der ausstehende Betrag automatisch von Ihrem regulären Bankkonto abgebucht wird. Es ist auch möglich, den fälligen Betrag manuell zu überweisen.

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Strafe für Zahlungsverzug

Wird die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, z. B. weil Sie vergessen haben zu zahlen oder weil Ihr Bankkonto nicht ausreichend gedeckt ist, dann erhebt der Kreditkartenaussteller eine Vertragsstrafe. Diese Strafe beläuft sich oft auf einen Prozentsatz des ausstehenden Betrags, zum Beispiel 2,5 Prozent.

Wird das Bußgeld nicht innerhalb eines Monats bezahlt, wird die Kreditkarte oftmals gesperrt.

Rechnungsbeispiel

Rechnungsbeispiel

Während Ihres Urlaubs in Südafrika tätigen Sie eine Reihe von Einkäufen und heben Bargeld ab. Kurze Zeit später erhalten Sie einen Kontoauszug, der einen Gesamtbetrag von 850 Euro ausweist. Nach 21 Tagen ist der ausstehende Betrag immer noch nicht beglichen. Der Kreditkartenaussteller erhebt eine Vertragsstrafe von 2 Prozent auf den ausstehenden Betrag: (850 / 100) x 2,0 = 17 Euro.

Insgesamt müssen Sie also jetzt 867 Euro an den Kreditkartenanbieter zahlen. Dieser Betrag muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist gezahlt werden.

Option 2: Rückzahlung in Raten

Eine zweite Möglichkeit ist, den ausstehenden Betrag in Raten an den Kreditkartenaussteller zurückzuzahlen. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit bei den meisten Kreditkarten nicht standardmäßig aktiviert ist. Sie müssen diesen Service erst beantragen und aktivieren – in Absprache und mit Genehmigung des Kreditkartenausstellers.

Wenn Sie ausstehende Beträge gestaffelt zurückzahlen, zahlen Sie nicht mehr eine Geldstrafe, sondern Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Allerdings gelten für diese Rückzahlung bestimmte Bedingungen, z. B. hinsichtlich des Mindestbetrags, den Sie monatlich zurückzahlen müssen, und der Höhe der jährlich anfallenden Zinsen.

Berechnung der Zinsen

Kreditkartenunternehmen berechnen Zinsen direkt auf alle Ausgaben, die Sie mit Ihrer Kreditkarte tätigen, einschließlich Einkäufen und Bargeldabhebungen. Die Zinsen werden Ihnen erlassen, wenn Sie den ausstehenden Betrag innerhalb der festgelegten Frist zurückzahlen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie Zinsen zahlen. Die Kreditzinsen werden täglich berechnet und liegen in der Regel bei 14 Prozent pro Jahr.

Wird der Restbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen zurückgezahlt, müssen Sie Zinsen zahlen.

Abheben von Bargeld

Beim Abheben von Bargeld mit einer Kreditkarte fallen Transaktionsgebühren an. Wenn Sie eine Fremdwährung abheben, wird außerdem ein Wechselkursaufschlag erhoben. Die Höhe dieser zusätzlichen Gebühren hängt von der Art der Kreditkarte ab.

Wie viel Geld benötigen Sie?
Wir vergleichen Kredite mit einem Zinssatz zwischen 0,68 und 19,99%.

Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)

Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.