
Was ist überhaupt ein Schuldschein? Hierbei handelt es sich um die Anerkenntnis einer Schuld des jeweiligen Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Dabei liegt eine juristische Vereinbarung vor, in der der Gläubiger eine Forderung ausschreibt. Prinzipiell handelt es sich um das Gegenteil einer Quittung. Diese weist nach, dass der Empfänger das Geld erhalten hat und ein Schuldschein ist die Forderung, dass eine Person in Zukunft das Geld zu erhalten hat.
Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst
- Im Normallfall ist ein Schuldschein eine Art Darlehen, welches von Banken und Kapitalsammelstellen vergeben wird.
- Dabei kann man den Vorgang mit einem Kreditvertrag vergleichen, wobei der Schuldschein zwischen Privatpersonen gängig ist und eine der einfachsten Formen der Sicherheit ist.
- Der Anlass eines Schuldscheines kann aber unterschiedlich sein und muss nicht zwangsweise mit einem Kredit in Zusammenhang stehen.
- Aktuell hat der Schuldschein fast keine Verwendung im Ausland, er ist also eine Erfindung der Deutschen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kredit/Darlehen und einem Schuldschein?
Der Schuldschein stellt eine Art des Inhaberpapiers dar und benennt dabei ausdrücklich sowohl den Schuldner als auch den Gläubiger und verhindert damit den Eingriff von Dritten.
Der Besitzer des Schuldscheines erwartet die Zahlung und hat mit dem Besitz eine Flexibilität gewonnen. Er kann, sofern er selbst verschuldet ist, den Schuldschein unter anderem auch an seinen eigenen Gläubiger weitergeben. Somit wird der Schuldschein mit der Zession an eine dritte Person zu einem gesetzlich festgelegten Zahlungsmittel.
Welche Bestandteile muss eine Schuldscheinvorlage für Privatpersonen beinhalten?
- Vor- und Nachnamen beider Personen (Schuldner und Gläubiger)
- Anschrift: Straße, Hausnummer
- Postleitzahl, Wohnort
- Die Ausweisnummer beider Personalausweise
- Eine Bestätigung der ausstehenden Zahlung in Ziffern sowie in Worten
Die Abzahlung des Schuldscheines kann auch in Raten erfolgen, dafür muss dieser einen bestimmtem Passus enthalten, der die Höhe der Raten und das Fälligkeitsdatum regelt.
Insofern der Schuldschein noch nicht abgezahlt ist, ist er Eigentum des Gläubigers oder der abgetretenen Person, welche der Gläubiger des Gläubigers ist.
Was ist nun der Unterschied zu einem Kredit? Bei einem Schuldscheindarlehen müssen sowohl Schuldner als auch Gläubiger Kaufmänner sein (§1 HGB).
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert ein Schuldschein?
Ein Schuldschein basiert fast ausschließlich aus Teilen der Zivilprozessverordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die wichtigsten Paragrafen sind hier vor allem:
- § 371 BGB: Wenn der:die Schuldner:in seine:ihre Verbindlichkeit getilgt hat, kann er:sie die Herausgabe des Schuldscheins und eine Quittung verlangen.
- § 952, Abs. 1 BGB: Dem:der Gläubiger:in steht der über eine Forderung erstellte Schuldschein zu.
- § 416 ZPO: Der von dem:r Schuldner:in selbst unterschriebene Schuldschein stellt einen vollwertigen Beweis für die Schuld dar.
Weitere rechtliche Grundlagen mit denen Sie sich unbedingt auseinandersetzen sollten:
- Ein Schuldschein ist zwar ein rechtliches Zahlungsmittel, kann jedoch nicht weiterverkauft werden und ist somit kein Wertpapier.
- Außerdem ist es unabhängig vom Wert des Schuldscheines, in keinem Fall möglich diesen an der Börse zu handeln.
- Wenn Sie den Schuldschein an eine außenstehende Person weitergeben wollen, ist eine Abtretung unbedingt notwendig.
- Eine Erklärung oder ein Grund muss nicht vermerkt werden.
Was sollten Sie sonst noch bei der Ausstellung berücksichtigen?
Der Schuldschein wird ausgestellt, wenn sich eine Person bei einem Gläubiger in der Vergangenheit Geld geliehen hat oder eine Leistung beansprucht hat, diese aber erst in der Zukunft zahlen kann oder muss. Laut § 416 ZPO ist ein Schuldschein ein Indiz für diese Forderung und hat somit eine formelle Beweiskraft. Außerdem gilt er auch als Nachweis, des Schuldeingeständnisses des Schuldners, laut 3 781 BGB.
Ein Schuldscheindarlehen ist ebenfalls möglich, wenn die Vereinbarung einer Ratenzahlung im Raum steht. Der Schuldschein wurde hierbei über ein Darlehen formuliert.
Es ist ratsam einen Zeugen bei der Ausstellung hinzuzuziehen, der ebenfalls eine Unterschrift tätigt, wenn der Schuldschein auch vor Gericht als Beweismittel gültig sein soll.
Wenn der Schuldner den Betrag abgezahlt hat, kann er sowohl eine Quittung als auch die Herausgabe des Scheines anfordern.
Auf einem Schuldschein müssen unbedingt diese Daten angeben werden, damit er gültig und beweiskräftig ist:
- Vor- und Nachnamen beider Personen (Schuldner und Gläubiger)
- Die Ausweisnummern beider Personalausweise
- Eine Bestätigung der ausstehenden Zahlung in Ziffern sowie in Worten
- Jegliche Bedingungen, falls es sich zum Beispiel um ein Darlehen handelt, sowie Fälligkeit und anfallende Zinsen
- Die handschriftliche Unterschrift der beiden beteiligten Personen
Außerdem ist es wichtig einerseits auch vorherige Zahlungen sowie die Höhe dieser korrekt aufzuführen und andererseits festzulegen, ob es sich um eine raten- oder Einmalzahlung handelt.
Ein Schuldschein ist kein Wertpapier.
Er ist eine Urkunde, die eine Verpflichtung einer Person gegenüber einer andren darstellt, bestätigt und begründet. Sie dient also als Beweis für eine Schuld, hier zum Beispiel für ein Darlehen.
Es ist aber auch möglich, dass ein Schuldschein als Nachweis des Inhabers, also des Gläubigers dient. Dies wäre beispielsweise bei einem Sparbuch der Fall.
Durch eine handschriftliche Unterschrift des Schuldners wird er rechtswirksam.
Ein Ausstellungsgrund ist nicht anzugeben.
Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10 000 Euro und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten ca. zwei Drittel aller Kunden einen effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 7,22% (72 monatliche Raten à 171 Euro, gebundener Sollzinssatz: 6,99% p.a., Zinsbetrag 2.262 Euro, Gesamtbetrag: 12.262 Euro)
Effektiver Jahreszins min 0,68% - max 19,99%. Vertragslaufzeit min 1 – max 10 Jahre.